Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Falk M. Graf von und zu Trauttmansdorff-Weinsberg
Kommunikationstechnik und Multimediadienstleistungen
Urfttalstraße 42, 53925 Kall
(gültig ab 01.01.2011)
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Geltung
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Firma Falk M. Graf von und zu Trauttmansdorff-Weinsberg Kommunikationstechnik und Multimediadienstleistungen, nachfolgend Lieferant genannt, und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird und regeln den Geschäftsverkehr abschließend, es sei denn, daß davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2. Angebot
Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande.
Erfolgt eine Lieferung, ohne daß dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer zustande. Angebote und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung ist der Lieferant berechtigt nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung
Lieferfristen und -termine gelten als annähernd vereinbart. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager.
Der Lieferant behält sich Teillieferungen vor. Sollte die Auslieferung der Ware verzögert werden, so kann der Kunde dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
Im Fall der Nichterfüllung durch den Kunden kann der Lieferant den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen ist. Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist der Lieferant von der Mängelhaftung befreit.
4. Versand und Gefahren
Der Lieferant behält sich die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur im Inland per Vorkasse auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Die Versandkosten betragen 2,0 % des Auftragswertes, mindestens € 10,00. Bei größeren Aufträgen werden die Versandkosten nach Absprache berechnet.
Das Transportrisiko wird auch dann vom Kunden getragen, wenn die Versandkosten ausnahmsweise vom Lieferanten getragen werden.
Gegen eine zu vereinbarende Gebühr kann die Ware gegen Transportschäden versichert werden.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Kaufpreisforderung an den Lieferanten ab. Weiterverarbeitungen gelten als für den Lieferanten erfolgt.
6. Preise und Zahlungen
Wenn nicht anders ausgewiesen, sind die Preisangaben des Lieferanten im Schriftverkehr grundsätzlich in € und incl. Mehrwertsteuer.
§ 454 BGB findet keine Anwendung. Für Bestellungen zum Versand mit einem Bruttowarenwert von unter € 100,00 berechnet der Lieferant einen Kleinmengenaufschlag von € 10,00. Bei direktem Verkauf ab Lager hat die Bezahlung in Bar zu erfolgen. Wird dem Kunden Kauf auf Rechnung eingeräumt und ist keine Zahlungsfrist vermerkt, so ist die Rechnung am Tag des Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
7. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Gewährt der Hersteller eines Produktes eine darüber hinausgehende Garantie, so wird diese freiwillige Leistung des Hersteller an den Kunden weitergegeben. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Lieferanten auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertages zu verlangen, wenn Nachbesserungen mehrmals fehlschlagen. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, und die Wandlung und Minderung können nur in Ansehung dieser verlangt werden.
Die Haftung beschränkt sich bei Geräten die älter sind als drei Monate in jedem Fall auf den bei Wandlung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis.
Bei Wandlungen aus anderen Gründen wird immer der aktuelle Verkaufspreis, jedoch höchstens der Verkaufspreis aus der Rechnung zugrunde gelegt.
Eine Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern dem Lieferanten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, die nicht ausdrücklich durch den Lieferanten bestätigt wurden, übernimmt der Lieferant keine Haftung.
Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind folgende Punkte besonders zu beachten:
a) Zur Bearbeitung sind Lieferschein oder Rechnung unbedingt beizulegen.
b) Die beanstandete Ware ist dem Lieferanten mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung und in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen.
c) Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung entstanden sind, werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfaßt.
d) Schäden, die durch Fremdeingriffe entstanden sind, gehen nicht zu Lasten des Lieferanten und werden ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfaßt.
e) Transportschäden sind dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen.
f) Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Lieferant nicht gesetzlich zwingend 12 Monate zur Gewährleistung verpflichtet ist, oder etwas anderes vereinbart ist, jede Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.